Schule & Erziehung 


Die Großherzoglich Badische Regierung des Mittel-Rheinkreises Rastatt genehmigte 1838 den Plan in Mösbach ein Schulhaus zu bauen unter der Voraussetzung, daß die Wachstube und das Bürgergefängnis, die der Regel nach in keinem Schulhaus geduldet werden sollten, aus dem Plane wegblieben. Die dafür bestimmten Räume sollten als Wohnung für den Unterlehrer vermerkt werden, der berechtigt ist, eine heizbare und anständige Wohnung zu beanspruchen und nicht nur eine Dachkammer angewiesen bekommen könne. 

Die Schulvisitation Oberkirch hatte zum Plan zu bemerken: "Alles hat zwei Seiten. Durch die Verlegung des Unter-lehrers in den unteren Stock, wo derselbe, was man im Plane nicht ersehen konnte, seine Aussicht auf den Dunghaufen erhalten soll, wird freilich der Unterlehrer, für welchen Mösbach ohnehin wenig Angenehmes haben wird, in seinem Zimmer eine unangenehme Existenz finden, und somit wird die Giebelwohnung vorzuziehen sein.  Daß das Wachzimmer und Gefängnis aus dem Schulgebäude wegbleiben mögen, wenn auch mit einem besonderen Eingang, ist und bleibt unser Wunsch und Antrag.

Im Schulhaus richtete man 2 Schulstuben, die sog. Wachstube für die Gemeindeverwaltung, ferner eine Lehrerwohnung und 2 Dachzimmer ein. Seit dem Bau des Rathauses, seit 1905, sind also drei Klassenräume vorhanden.

Auch die heutigen: Lehrerwohnungen befinden sich im Rathaus gegenüber der Schule, während im Schulhaus zwei Arbeiterfamilien untergebracht sind. Selbst in der früheren Waschküche in dem Ökonomiegebäude ist eine Wohnung eingerichtet worden.

Das Schulhaus, das jetzt als Grundschule genutzt wird und seit dem 10.10.2025 Ernst-Wilhelm-Grundschule heißt, wurde 1957 neu gebaut.

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